Gerhard Besier
Renate-Maria Besier:Die Rufmordkampagne.
Kirchen & Co. vor Gericht
Inhalt dieser Seite:
Ausführlicher Titel
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Wer sind die Autoren?
Rezensionen
Gerhard Besier und Renate-Maria Besier:
Die Rufmordkampagne.
Kirchen & Co. vor Gericht
Umschlaggestaltung unter Verwendung einer Vorlage von A. Paul Weber ("Das Gerücht" - 1943/53).
Mit zahlreichen Dokumenten und Anmerkungen2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2003, 270 Seiten, DIN A5, broschiert
ISBN 3-929351-19-6
Preis: EUR 13,80 [D]
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Was steht in diesem Buch?
In diesem Buch wird beschrieben, wie Management- und Persönlichkeitstrainer, psychologische Weiterbildner und kleine Religionsgemeinschaften regelrecht fertiggemacht werden, aber auch wie sie kämpfen und vor Gerichten ihr Recht zu erstreiten suchen - zumeist vergeblich. Diese Darstellung will die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung Diskriminierten zu einer effektiven Organisation und Verteidigung ihrer Interessen aufrufen, ein Gesetz gegen Diskriminierung fordern und ein neues Wettbewerbsrecht für den Helfermarkt anregen. Den Verfolgern aber sollte vor Augen geführt werden, dass ihre Tätigkeit so sehr gegen die eigene lehrmäßige Basis verstößt, dass es bei Fortsetzung solcher Aktivitäten nur noch einen "letzten Dienst" an den Etablierten geben kann - den Austritt.
Worum geht es in diesem Buch?
In Deutschland tobt ein heimlicher Grabenkrieg um die Herrschaft über Meinungen, Überzeugungen und Lebensführungen. Neben die großen "Volkskirchen", die die Meinungsführerschaft längst verloren haben, sind verschiedene Lebensbewältigungshelfer getreten. Sie leisten den Menschen auf ihre Weise Beistand und vermitteln Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Leben besser "in den Griff" zu bekommen sowie Glück und Freude über Erreichtes empfinden zu können. Das Angebot reicht von klar eingegrenzten Bereichen wie Konfliktlösungen im Berufsfeld bis hin zu umfassenden Sinndeutungen von Welt und Leben.
Verständlicherweise kommt es zu Spannungen zwischen den traditionellen, etablierten und den neu hinzugekommenen Helfern, die in offenen Gesellschaften eigentlich offen miteinander ausgetragen werden sollten, doch hier beginnt das Problem. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit und Gleichheit von Weltanschauungen und Religionen gilt nur in der Theorie.
Angesichts schwindender Popularität sagen traditionelle Anbieter (Kirchen) oder neuprivilegierte Gruppen (Psychotherapeuten bzw. deren Berufsverbände) den Konkurrenten nach, sie seien "gefährlich" für die psychische Gesundheit oder sogar halbwegs kriminell. Diese Strategie der meist dunkel andeutenden Warnung, die zuweilen in regelrechte "Kampagne[n] der üblen Nachrede" übergeht, ist wirkungsvoller als das positive Werben mit eigenen Angeboten, deren Attraktivität sich verschlissen hat. Wurden durch das dunkle Raunen von angeblichen Gefahren die unliebsamen Konkurrenten erst einmal aus dem angestammten Markt verscheucht, dann - so ist die Hoffnung - werden die Hilfe- und Sinnsuchenden sich schon wieder einstellen. Also ist die Sektenhatz zum Volkssport avanciert.
Dabei muß es sich noch nicht einmal wirklich um eine religiöse Gemeinschaft handeln. Warum sollte man nicht einem erfolgreichen psychologischen Weiterbildner ohne jeden religiösen Bezug nachsagen, in Wahrheit propagiere er eine "Ersatzreligion" und unterhalte überdies Kontakte zu Scientology? In diesem ungleichen Kampf heiligt der Zweck die Mittel, und die Etablierten verfügen über alle materiellen und rechtlichen Ressourcen, um die meist kleinen, kaum organisierten Anbieter und Religionsgemeinschaften mit Verdächtigungen zu überziehen. Je skurriler und exotischer die Vorwürfe, um so größer sind die Aussichten, dass die Medien solche Skandalgeschichten verstärken.
Kontroversen zwischen Sektenbeauftragten und psychologischen Fortbildnern oder Motivationstrainern laufen stets nach einem ähnlichen Schema ab. Um die Bedeutung der eigenen Rolle zu rechtfertigen, müssen die Sektenbeauftragten immer wieder auf "gefährliche" gesellschaftliche Entwicklungen, auf "konfliktträchtige" Gruppierungen hinweisen. Dabei geht es ihnen selbstverständlich nicht um die Abwehr konkurrierender Verständnisse über Gott, Mensch und Welt, sondern nur um den "Schutz" der Menschen vor üblen Verführern. Die "Beschützten" müssen sich dann nicht mehr selbstverantwortlich kundig machen.
Die Kirche wird in diesem Zusammenhang nicht als eine Religionsgemeinschaft unter vielen und ihre Sektenbeauftragten nicht als deren Interessenvertreter verstanden, sondern als "Experten" schlechthin, die stellvertretend für die Gesellschaft agieren. Obwohl die Gläubigen ihr in Scharen davonlaufen, besitzt die Kirche als "Warnerin" vor dem Bösen in der Welt noch eine gewisse Glaubwürdigkeit. Ihre rechtliche Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und die ihr in den Landesgesetzen zugesicherte Wahrnehmung eines Öffentlichkeitsauftrages machen sie für Geschädigte nahezu unangreifbar. Hinzu tritt die hohe Bewertung der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik. Obwohl die Kirche hoheitliche Funktionen ausübt, werden ihre Äußerungen vor Gericht nicht wie die einer staatlichen Behörde gewertet, sondern wie die einer Privatperson oder eines Vereins.
Um ihre gesellschaftliche Stellung abzusichern, haben sich kirchliche Sektenbeauftragte ein engmaschiges Netzwerk geschaffen, zu dem kooperierende Wissenschaftler, staatliche Sektenbeauftragte, Politiker, Journalisten, Psychologen, Rechtsanwälte und sog. "Betroffeneninitiativen" gehören. Gemeinsam suggerieren sie gesellschaftlichen Meinungsführern, ja sogar den Parlamenten, eine dunkel heraufziehende Gefahr, die angeblich von "Sog. Sekten und Psychogruppen" ausgehen soll. Es gelang sogar, eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu diesen Fragen einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund wehren sich die Betroffenen vergeblich. Oft handelt es sich um Personen, die aus den Großkirchen ausgetreten sind. Sie werben für ihre Veranstaltungen und laden zu Versammlungen, Fortbildungsseminaren und Vorträgen ein. Wie immer bei der Vermittlung solchen Wissens gibt es auch Besucher, die mit dem Angebotenen nicht einverstanden oder von den Inhalten enttäuscht sind. Das hohe emotionale Engagement der "Betroffenen" und die sorgfältige Handlungsanleitung durch die Sektenbeauftragten kann einen Flächenbrand verursachen, der in der Regel die Existenz des Motivationstrainers oder psychologischen Fortbildners völlig vernichtet.
Es gibt also nur eines: zu zeigen, dass sich hinter den Diffamierungen meist so viel oder so wenig Wahrheitsgehalt verbirgt wie im Blick auf wohlgelittene Anbieter auch. So trifft beispielsweise der Vorwurf der Sektenbeauftragten, dieser oder jener Fortbildner hätte keine angemessene Ausbildung, oftmals nicht nur sie selbst, sondern auch manche kirchlich-psychologischen Anbieter. Missbrauch der psychotherapeutischen Situation gibt es natürlich auch in den Kirchen. Mit anderen Worten: Was die Sektenbeauftragten Außenstehenden vorwerfen, geschieht auch in den eigenen Reihen.Es scheint so, als ob es hierzulande besonders schwer wäre, eine offene Gesellschaft zu erhalten, die gegen Vorurteile jeglicher Provenienz Front macht. Gegenwärtig gibt es in Deutschland gesellschaftlich sanktionierte und geahndete Vorurteile. Solche Verhältnisse stehen einer Gesellschaft der Freien im Wege.
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Inhaltsverzeichnis
Hier finden Sie das Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen) der Rufmordkampagne:
- Um was geht es in diesem Buch? 7
Einführung in das Problemfeld 9
- Pfarrer und Bürgermeister schüren Pogromstimmung 9
- Funktionsmechanismen kirchlicher Kampagnen 12
- Übertragung der Kampagnen auf Lebensbewältigungshelfer und Therapeuten 13
- Keine wirksame Verteidigung der gewerblichen Lebenshilfe durch ihre Verbände 20
- Kirchliche Sektenbeauftragte tragen so gut wie kein Prozessrisiko 24
- Die Droge Macht 25
- Denunziations-Kultur: Die Methode der "Anfrage" 31
- Das europäische Netzwerk der Sektenbeauftragten 34
- Was sie bei anderen verdammen, ist ihnen selbst nicht fremd 37
- Wie kirchliche Einrichtungen in fremde Märkte einbrechen 38
- Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit 40
- Das Grundrecht der Religionsfreiheit: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2000 41
- Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben durch das Bundesverfassungsgericht (26. März 2001) 47
- Religion in öffentlichen Schulen 50
- Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht 52
- Die deutsch-französische "Sekten"-Allianz 54
1. Die öffentlich-rechtlichen Sozial-Agenten im Kampf gegen gewerbliche Lebenshilfe 57
- Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte 57
- Lebensbewältigungshilfe durch psychologische Fortbildung 58
- Sektenbeauftragte auf der Suche nach enttäuschten Seminar-Teilnehmern 60
- Wer wird Sektenbeauftragter? 60
- Die Helfershelfer 61
2. Sensationsberichte als Geschäftsschädigung 63
- Mächtige Medien gegen eine Management-Firma: UPT 63
- Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr 65
- Ehrengerichtsverfahren und Konkurrenz 67
- Die Schwertfeger-Story 68
- Die Instrumentalisierung von Scientology 73
- Ein Magazin als Inquisitionsbehörde 75
- Ergebnis: katastrophale Geschäftslage 75
3. Die Genese einer Rufmordkampagne 77
- Das Beispiel eines psychologischen Fortbildners 77
- Ein Familienkrieg und eine Kampagne 77
- TopBusiness, eine peinliche Befragung und eine "Stellungnahme" 82
- Die Reaktion eines Unternehmens auf die Kampagne 84
- Kampf gegen Geschäftsfreunde: Angriff auf "Die Sprache" GmbH 87
- Kampf gegen Geschäftsfreunde: Der Schlag gegen den
- Kindergarten Mobile 88
- Die Kampagne zeigt Wirkung 89
- Abwehrmaßnahmen und das Recht auf freie Meinungsäußerung 90
- Einholung eines Gutachtens 91
- Ausdehnung der Kampagne: Das Schwertfeger-Buch 91
- Die Angst der Fortbildungsbranche vor den Sektenbeauftragten und ihren Helfershelfern 95
- Die Funktion der Enquete-Kommission zu "Sog. Sekten und Psychogruppen": Objektivierung und Unterstützung der Verfolger 96
- Beurteilung durch die unabhängige Wissenschaftlerkommission 101
- Die Deutsche Gesellschaft für Biblisch-Therapeutische Seelsorge (DGBTS) 101
- Die BLOCK-Trainingsgesellschaft bringt Licht in berufliche Hochstapelei 103
- Verbindungen zwischen DGBTS und Enquete-Kommission 104
- Unterdrückung und Ignoranz von Voten der Betroffenen 105
- Wirtschaftliche Inkompetenz der psychologischen Laien: Das Ende der DGBTS 105
- Die katholische Kirche kommt zu positivem Prüfungsergebnis 108
4. Der Musterprozess Wolfgang gegen die Evangelische Kirche 111
- Klageerhebung vom 30. April 1999 111
- Klageerwiderung vom 22. Juli 1999 119
- Replik vom 20. September 1999 126
- Stellungnahme der Kirchenanwälte vom 2. November 1999 131
- Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 1999 131
- Kirchlicher Triumph 133
- Berufungsbegründung vom 10. April 2000 134
- Erwiderung zur Berufungsbegründung vom 1. Juli 2000 136
- Stellungnahme zur Berufungserwiderung vom 25. August 2000 137
- Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26. Oktober 2000 138
5. Ergebnisse der Enquete-Kommission zu "Sog. Sekten und Psychogruppen" und die weiteren Maßnahmen 144
- Obwohl keine "Gefahren" nachgewiesen werden konnten, soll weiter "präventiv" gegen "Sekten und Psychogruppen" vorgegangen werden 144
- Der Gesetzentwurf zur Lebensbewältigungshilfe 145
- Die Akzeptanz von "Ethik-Richtlinien" in freier Eigenverantwortung 145
- Eine offizielle "Stiftung Bildungstest?" 146
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 148
- Öffentliche Gelder für sog. "Selbsthilfe"-Projekte? 151
- Sollen "Prädispositionen" für "Sekten und Psychogruppen"- Anfälligkeit festgestellt werden? 151
- Fördern psychologische Fortbildung und religiöse Erfahrungen die Gesundheit? 154
- Die Münchner Untersuchung über unkonventionelle Psycho- und Sozialtechniken 155
- Das Drängen der Bundestags-Hinterbänkler 156
- Kritik des Bundes der Steuerzahler 158
- Das Drängen der Sektenbeauftragten 159
- Das "Modellprojekt" und seine ideologischen Basissätze 159
6. Zusammenfassung und Bewertung 163
7. Dokumente 166
- Hemmingers Brief an H. Brinkhege vom 24.8.1992 166
- Hemmingers "Stellungnahme" vom 4.5.1993 167
- Flugblatt der "Betroffenen-Selbsthilfe" Brinkhege 179
- Stellungnahme Arns vom 15.5.1994 181
- Brief der Presseagentur PREMA an Karlheinz Wolfgang vom 2. April 1996 188
- Stellungnahmen Wunsch (katholische Kirche) vom 28.8.1996, 13.4.1998, 6.5.1999, 1.5.1999, 14.5.2000 und 1.11.2001 194
- Gutachten Besier & Besier vom 28.8.1997 221
- Kurze Stellungnahme Mohr vom 28.4.1999 255
- Ethik-Richtlinien für den Bereich Lebensberatung vom 12.12.1999 257
- Vereinigung zum Schutz von Psychiatern, ihren Klienten und Auszubildenden vor Verfolgung und Diffamierung (VSP) e. V. 259
Anmerkungen 260
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Einleitung zum Buch
Um was geht es in diesem Buch?
In Deutschland tobt ein heimlicher Grabenkrieg um die Herrschaft über Meinungen, Überzeugungen und Lebensführungen der Bürgerinnen und Bürger. Die großen "Volkskirchen" haben ihre Strahlkraft und damit die Meinungsführerschaft längst verloren.(1) Neben sie sind Lebensbewältigungshelfer getreten, die als Management- und Motivations-Trainer, Coaches, psychologische Berater oder kleine Religionsgemeinschaft den Menschen auf je ihre Weise beistehen, ihnen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, damit sie ihr Leben besser "in den Griff" bekommen sowie Glück und Freude über Erreichtes empfinden können. Das Angebot reicht von klar eingegrenzten Bereichen wie Konfliktlösungen im Berufsfeld bis zu umfassenden Sinndeutungen von Welt und Leben. Dass es Spannungen zwischen den traditionellen und den neu hinzugekommenen Helfern gibt, ist verständlich. Es gehört zu offenen Gesellschaften, dass widerstreitende Positionen auch offen miteinander ausgetragen werden. Doch hier beginnt das Problem. Die in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich garantierte Freiheit und Gleichheit von Weltanschauungen und Religionen gilt nur in der Theorie. In der Praxis gibt es einerseits hoch privilegierte, andererseits oft mit staatlicher Hilfe als fragwürdig hingestellte Einrichtungen. Diese "sind zwar legal, gelten aber nicht als legitim, d.h. sie erscheinen dem gesellschaftlich herrschenden Wertesystem als inakzeptabel"(2). Die Auseinandersetzungen werden nicht auf dem Feld der eigentlichen "Lehre" der verschiedenen Lebensbewältigungshelfer geführt. Es geht nicht um die Frage wahr oder falsch, wirkungsvoll, effektiv oder unwirksam und daher nutzlos. In ihrer Not angesichts schwindender Popularität haben sich traditionelle Anbieter wie die Kirchen oder neuprivilegierte Gruppen wie die seit 1999 kassenärztlich anerkannten Psychotherapeuten bzw. deren Berufsverbände darauf verlegt, den Konkurrenten nachzusagen, sie seien "gefährlich" für die psychische Gesundheit oder sogar halbwegs kriminell. Diese Strategie der meist dunkel andeutenden Warnung, die zuweilen in regelrechte "Kampagne[n] der üblen Nachrede"(3) übergeht, ist wirkungsvoller als das positive Werben mit eigenen Angeboten. Denn deren Attraktivität hat sich über die Jahrhunderte verschlissen. Hat man durch das dunkle Raunen von den angeblichen Gefahren die unliebsamen Konkurrenten erst einmal aus dem angestammten Markt verscheucht, dann - so ist die Hoffnung - werden die Hilfe- und Sinnsuchenden sich schon wieder einstellen. Also ist die Sektenhatz zum Volkssport avanciert. Dabei ist es relativ gleichgültig, ob es sich wirklich um eine religiöse Gemeinschaft handelt. Warum sollte man nicht einem erfolgreichen psychologischen Weiterbildner ohne jeden religiösen Bezug nachsagen, in Wahrheit propagiere er eine "Ersatzreligion" und unterhalte überdies Kontakte zu Scientology?(4) Der Zweck heiligt die Mittel. Es ist ein ungleicher Kampf. Denn die Etablierten verfügen über alle materiellen und rechtlichen Ressourcen, um die meist kleinen, kaum organisierten Anbieter und Religionsgemeinschaften mit Verdächtigungen zu überziehen. Je skurriler und exotischer die Vorwürfe, um so größer sind die Aussichten, dass die Medien einsteigen und sich als Verstärker solcher Skandalgeschichten betätigen, an denen meist nichts dran ist. "Stern TV", "Explosiv", "Vera am Mittag" und "Hans Meiser", aber auch Kennzeichen D und andere ansonsten eher seriöse Formate haben mit solchen Geschichten schon manchem Müßiggänger einen herrlich gruseligen Nachmittag oder Abend bereitet.(5)
In diesem Buch wird beschrieben, wie Management- und Persönlichkeitstrainer, psychologische Weiterbildner und kleine Religionsgemeinschaften regelrecht fertiggemacht werden, aber auch wie sie kämpfen und vor Gerichten ihr Recht zu erstreiten suchen - zumeist vergeblich. Ziel dieser Darstellung ist es, die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung Diskriminierten zu einer effektiven Organisation und Verteidigung ihrer Interessen aufzurufen, ein Gesetz gegen Diskriminierung zu fordern(6) und ein neues Wettbewerbsrecht für den Helfermarkt anzuregen. Den Unterdrückern und Verfolgern aber sollte vor Augen geführt werden, dass ihre Tätigkeit in einer Weise gegen die eigene lehrmäßige Basis ihrer Einrichtungen verstößt, dass es bei Fortsetzung solcher Aktivitäten nur noch einen "letzten Dienst" an den Etablierten geben kann - den Austritt. Mit Recht rief der Kölner Staatsrechtler Martin Kriele den Kirchen zu: "Es kommt nicht darauf an, Unrecht zu vertuschen und Schadensersatzfolgen abzuwenden, sondern Unrecht zu vermeiden und eine wohlbegründete Glaubwürdigkeit auszustrahlen."(7)Anmerkungen:
1 Vgl. Renate Köcher, Nachhut oder Vorhut? Dem Christentum mangelt es an Selbstbewusstsein und Strahlkraft, Allensbach 1995.
2 So Martin Kriele, Religiöse Diskriminierung in Deutschland, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 34 (2001), 495-500; hier: 495.
3 Ebd.
4 Siehe zum Stand der Diskussion um den Charakter der Organisation Gregor Thüsing, Ist Scientology eine Religionsgemeinschaft?, in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 45 (2000), 592-621.
5 Vgl. Heiner Barz, Sektenforschung als Sektenjagd? Skandalisierungsdiskurse am Beispiel Sinnsuche und Sektengefahr, in: Frankfurter Beiträge zur Erziehungswissenschaft. Reihe Kolloquien 3, Frankfurt/M. 2000, 155-169.
6 Vgl. Susanne Baer, Recht gegen Fremdenfeindlichkeit und andere Ausgrenzungen. Notwendigkeit und Grenzen eines Gesetzes gegen Diskriminierung, in: ZRP 34 (2001), 500-504. Das Anti-Diskriminierungsgesetz der rot-grünen Regierung wird nach massiven Protesten von Lobbyverbänden voraussichtlich nicht mehr bis Herbst 2002 verabschiedet werden. Nach dem Willen der Opponenten sollen die [Diskriminierungs-]Gründe Religion, Weltanschauung und Alter nicht mit in das Gesetz aufgenommen werden. Auch die Kirchen fürchten unerwünschte Nebeneffekte. Vgl. Der SPIEGEL Nr. 12 vom 18.3.2002, 18, FOCUS Nr. 16 vom 15.4.2002, 56-58. Artikel 13 des Amsterdamer Vertrages der Europäischen Union enthält freilich ein Antidiskrimierungsgebot, das den großen Kirchen noch zu schaffen machen könnte.
7 M. Kriele, Zur Amtshaftung der Kirchen, in: NJW-Sonderheft für RA Prof. Dr. Hermann Weber zum 65. Geburtstag am 10.11.2001, 28-30; Zitat: 30.
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Wer sind die Autoren?
Dr. theol., Dr. phil., Dipl.-Psych. Gerhard Besier ist ordentlicher Professor für Historische Theologie und Konfessionskunde an der Universität Heidelberg, 1997 erschien bei Editions La Colombe sein Beitrag zum Thema Kirchen und Wiedervereinigung im Sammelband Evangelische Kirche Demokratie Stasi-Aufarbeitung.
Renate-Maria Besier, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., ist freiberuflich als Psychologische Psychotherapeutin tätig.
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